{"id":158,"date":"2016-11-28T17:33:50","date_gmt":"2016-11-28T17:33:50","guid":{"rendered":"http:\/\/schuetzencops.apps-1and1.net\/?page_id=158"},"modified":"2018-03-02T05:19:11","modified_gmt":"2018-03-02T05:19:11","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/wp.schuetzencorps.de\/?page_id=158","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p class=\"entry-title\"><strong>Die Satzung des Sch\u00fctzencorps der Stadt Bergen e.V.<\/strong><\/p>\n<div class=\"entry-content\">\n<p><strong>Pr\u00e4ambel<\/strong><\/p>\n<p>Das Sch\u00fctzencorps hat in Bergen eine nachweislich \u00fcber vierhundertj\u00e4hrige Tradition. Der erste Hinweis auf das Bergener Sch\u00fctzenwesen findet sich im Hausbuch der Amtsvogtei von 1587.Diese B\u00fccher des Amtsvogts geben bis ins 18. Jahrhundert einige Hinw23.04.2010&nbsp;In dieser Gilde fanden sich alle wehrhaften M\u00e4nner zusammen. Sie hatten f\u00fcr den Schutz der Gemeinschaft zu sorgen. Die Gilde unterst\u00fctzte von Zeit zu Zeit auch einzelne Privatpersonen, indem sie ihnen aus ihrer Kasse Geld lieh.<\/p>\n<p>In jedem Jahr \u00b4am Tage nach Pfingsten\u00b4 schossen die Berger Sch\u00fctzen in einer h\u00fcbschen Allee aus Eichb\u00e4umen mit dem Bolzen nach der Scheibe\u2019. In dieser h\u00fcbschen Allee von Eichb\u00e4umen, heute Heisterkamp genannt, findet bis zur heutigen Zeit das allj\u00e4hrliche Sch\u00fctzenfest statt.<\/p>\n<p>\u2018Die Sch\u00fcttengill to Bargen\u2019 hatte Bestand bis zum Jahre 1802, dann wurde sie unter der franz\u00f6sischen Besatzungsmacht unter Kaiser Napoleon verboten.<\/p>\n<p>Nach den Befreiungskriegen gegen Napoleon gr\u00fcndete sich im Jahre 1814 das J\u00e4ger-Corps, und es wurde beschlossen, das Sch\u00fctzenleben in Bergen wieder aufleben zu lassen. Dieses J\u00e4gercorps war ein Vorl\u00e4ufer des jetzigen Sch\u00fctzencorps.<\/p>\n<p>Die noch heute im Besitz des Corps befindliche K\u00f6nigskette des J\u00e4ger-Corps aus dem Jahre 1825 zeugt davon. Sie wird bei den allj\u00e4hrlichen Umm\u00e4rschen der Sch\u00fctzen vom Kommandeur getragen.<\/p>\n<p>Im Jahr 1839 wurde der \u2018Sch\u00fctzenverein Bergen von 1839\u2032 gegr\u00fcndet, der im Jahre 1863 durch das \u2018Sch\u00fctzencorps Bergen von 1863\u2032 abgel\u00f6st wurde. Das J\u00e4ger-Corps hatte sich zwischenzeitlich zum gr\u00f6\u00dften Teil diesen beiden Vereinen angeschlossen und bestand als selbst\u00e4ndiges Corps nicht mehr.<\/p>\n<p>Unter ma\u00dfgeblicher Beteilung der Sch\u00fctzen wurde 1848 eine B\u00fcrgerwehr gegr\u00fcndet, die nach kurzer Zeit aber gr\u00f6\u00dftenteils wieder im Sch\u00fctzencorps aufging. Aus dieser Zeit stammt die schwarz-rot-goldene Fahne mit dem Doppeladler.<\/p>\n<p>Im Jahr 1899 stiftete der damalige Gemeindevorsteher und Hofbesitzer Heinrich Ehlers die noch heute in Ehren getragene K\u00f6nigskette des Stadtk\u00f6nigs. Seit dieser Zeit mu\u00df der jeweilige Stadtk\u00f6nig an dieser schweren Silberkette einen Orden mit seinem Namen anbringen lassen.<\/p>\n<p>Dieses Brauchtum und diese Tradition \u00fcbernahm das 1903 ins Leben gerufene Sch\u00fctzencorps Bergen, das noch heute in seiner urspr\u00fcnglichen Form besteht. Das Sch\u00fctzenwesen, das in der Geschichte unserer Stadt seinen festen Platz hat, der Nachwelt zu erhalten, es zu pflegen und zu f\u00f6rdern ist dem Sch\u00fctzencorps der Stadt Bergen Aufgabe und Verpflichtung.<\/p>\n<p>Dieses vorausgeschickt, beschlie\u00dft die Generalversammlung am 01. Juni 1996 folgende<\/p>\n<p align=\"center\"><strong>Satzung<\/strong><\/p>\n<p align=\"center\"><strong>\u00a71<\/strong><\/p>\n<p>Das \u201cDas Sch\u00fctzencorps der Stadt Bergen\u201d mit Sitz in Bergen verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke i. S. des Abschnitts \u201csteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201d der Abgabenverordnung.<\/p>\n<p>Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung<\/p>\n<p>-des traditionellen Brauchtums in der Stadt Bergen im Bereich des Sch\u00fctzenwesens sowie&nbsp; -das aktive Betreiben des Schie\u00dfsports.<\/p>\n<p>Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch<\/p>\n<ul>\n<li>F\u00f6rderung und Mitveranstaltung das durch die Stadt Bergen j\u00e4hrlich veranstaltenden Sch\u00fctzenfestes<\/li>\n<li>Gr\u00fcnes Holen<\/li>\n<li>Organisation des Kr\u00e4nzbindens<\/li>\n<li>Ausschm\u00fccken des Festplatzes<\/li>\n<li>Teilnahme an den durch die Stadt Bergen veranstalteten Sch\u00fctzenumz\u00fcgen<\/li>\n<li>Ausschie\u00dfen eines Stadtk\u00f6nigs (B\u00fcrgerk\u00f6nig)<\/li>\n<li>Ausschie\u00dfen eines Corpsk\u00f6nigs<\/li>\n<li>Aufsicht und Kontrolle bei Tanzveranstaltungen<\/li>\n<li>Unterhaltung des im Eigentum der Stadt Bergen stehenden Sch\u00fctzenhauses<\/li>\n<li>Pflege und Erhaltung der historischen Exponate<\/li>\n<li>F\u00f6rderung und Betreuung eines Kindersch\u00fctzenfestes f\u00fcr alle Kinder und Jugendlichen aus der Einheitsgemeinde Stadt Bergen<\/li>\n<li>Schie\u00dftraining<\/li>\n<li>Teilnahme an schie\u00dfsportlichen Wettk\u00e4mpfen<\/li>\n<li>Teilnahme an sonstigen historischen Veranstaltungen der Stadt Bergen (z.B.: historischer Markt).<\/li>\n<\/ul>\n<p align=\"center\"><strong>\u00a72<\/strong><\/p>\n<p>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p>\n<p align=\"center\"><strong>\u00a73<\/strong><\/p>\n<p>Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<\/p>\n<p align=\"center\"><strong>\u00a74<\/strong><\/p>\n<p>Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p align=\"center\"><strong>\u00a75<\/strong><\/p>\n<p>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an die Stadt Bergen, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwenden hat.<\/p>\n<p align=\"center\"><strong>\u00a76<\/strong><\/p>\n<p>Die Mitgliedschaft ist freiwillig.<\/p>\n<p>Mitglied kann jeder m\u00e4nnliche B\u00fcrger der Stadt Bergen werden, der seit mindestens zwei Jahren in der Stadt Bergen seinen Wohnsitz hat und im Besitz der b\u00fcrgerlichen Ehrenrechte ist.<\/p>\n<p>Jeder Bewerber, der die Vorraussetzungen des \u00a7 6 Abs. 2 nicht erf\u00fcllt, mu\u00df mindestens Referenzen von einem Vorstandsmitglied und zwei Sch\u00fctzenbr\u00fcdern, die seit f\u00fcnf Jahren Mitglied im Sch\u00fctzencorps sind, vorlegen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Das Mindesteintrittsalter ist 21 Jahre.<\/p>\n<p>Der schriftliche Aufnahmeantrag ist bis zum 31. M\u00e4rz des Aufnahmejahres an den 1. Vorsitzenden des Sch\u00fctzencorps zu richten.<\/p>\n<p>\u00dcber jeden Aufnahmeantrag entscheidet die Generalversammlung.<\/p>\n<p>Mit der Aufnahme erkennt das Mitglied diese Satzung als verbindlich an.<\/p>\n<p align=\"center\"><strong>\u00a77<\/strong><\/p>\n<p>Die Mitgliedschaft endet<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">\u2022&nbsp; mit dem Tode des Mitglieds&nbsp;<br \/>\n\u2022&nbsp; durch freiwilligen Austritt&nbsp;<br \/>\n\u2022&nbsp; durch Ausschluss aus dem Sch\u00fctzencorps.<\/p>\n<p>Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber einem Vorstandsmitglied. Er ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung der K\u00fcndigungsfrist von drei Monaten zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>Ein Mitglied kann durch Vorstandsbeschlu\u00df von der Mitgliederliste ausgeschlossen werden, wenn es mit zwei Jahresbeitr\u00e4gen im R\u00fcckstand ist und trotz Mahnung seine Beitragsschulden nicht innerhalb von vier Wochen bezahlt hat.<\/p>\n<p>Im \u00dcbrigen kann ein Mitglied aus einem wichtigen Grund durch die Generalversammlung ausgeschlossen werden.<\/p>\n<p>Die Mitglieder haben bei ihrem Ausscheiden keinen Anspruch an das Vereinsverm\u00f6gen.<\/p>\n<p align=\"center\"><strong>\u00a78<\/strong><\/p>\n<p>Alle Mitglieder sind gleichberechtigt.<\/p>\n<p>Die Mitglieder des Sch\u00fctzencorps haben Gerechtigkeit, \u00dcberparteilichkeit und gleiche Behandlung allen Mitgliedern gegen\u00fcber zu wahren und zu gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n<p>Die Mitglieder sind verpflichtet<\/p>\n<ul>\n<li>zu eingeladenen Veranstaltungen vorschriftsm\u00e4\u00dfige Uniform zu tragen.<\/li>\n<li>Die Versammlungen des Sch\u00fctzencorps zu besuchen.<\/li>\n<li>Die Beschl\u00fcsse der Generalversammlung, des Vorstandes und der Aussch\u00fcsse auszuf\u00fchren.<\/li>\n<li>Die Beitr\u00e4ge entsprechend den Beschl\u00fcssen der Generalversammlung zu entrichten.<\/li>\n<\/ul>\n<p>An den Schie\u00dfen auf die K\u00f6nigsscheibe darf sich nur derjenige Sch\u00fctzenbruder beteiligen, der an diesem Tage am Ausmarsch teilgenommen hat.<\/p>\n<p>Die Nichtteilnahme bei den Ausm\u00e4rschen und Generalversammlungen wird mit einem Bu\u00dfgeld belegt. Die Zahlung des Bu\u00dfgeldes entf\u00e4llt, wenn bei Trauerfall oder Krankheit eine schriftliche Entschuldigung vorgelegt wird.<\/p>\n<p align=\"center\"><strong>\u00a79<\/strong><\/p>\n<p>Zur Deckung der Kosten des Sch\u00fctzencorps werden von jedem Mitglied regelm\u00e4\u00dfige Beitr\u00e4ge erhoben.<\/p>\n<p>Neu aufgenommene Mitglieder haben einen Aufnahmebeitrag zu entrichten. Die H\u00f6he der Beitr\u00e4ge und die Zahlungsweise werden durch Beschlu\u00df der Generalversammlung festgesetzt.<\/p>\n<p align=\"center\"><strong>\u00a710<\/strong><\/p>\n<p>Die Organe des Sch\u00fctzencorps sind:<\/p>\n<ul>\n<li>Die Generalversammlung<\/li>\n<li>Der Vorstand<\/li>\n<li>Die Aussch\u00fcsse, die auf Beschlu\u00df der Generalversammlung gebildet werden<\/li>\n<\/ul>\n<p align=\"center\"><strong>\u00a711<\/strong><\/p>\n<p>Die Generalversammlung ist vom Vorstand mindestens einmal im Jahr, sp\u00e4testens vier Wochen vor dem Sch\u00fctzenfest einzuberufen.<\/p>\n<p>Die Einladung erfolgt vier Wochen vorher schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung.<\/p>\n<p>Au\u00dferordentliche Generalversammlungen sind in derselben Weise auf Beschlu\u00df des Vorstandes oder unter Angabe der Gr\u00fcnde von einem Drittel der Vereinsmitglieder einzuberufen.<\/p>\n<p>Die ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Generalversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die erschienene Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder beschlussf\u00e4hig. Sie wird vom ersten Vorsitzenden, seinem Stellvertreter oder \u00e4ltesten Vorstandsmitglied geleitet.<\/p>\n<p>Bei Beschlussfassung entscheidet die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Ausnahme siehe \u00a714.<\/p>\n<p>Wenn bei Wahlen im ersten Wahlgang kein Kandidat die Mehrheit der Stimmen erreicht, so findet eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit der h\u00f6chsten Stimmzahl statt.<\/p>\n<p>\u00dcber die Sitzung der Versammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das der Versammlungsleiter und der Protokollf\u00fchrer unterschreiben.<\/p>\n<p>Die Generalversammlung hat folgende Aufgaben:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">\u2022&nbsp; Feststellung, Auslegung und Ab\u00e4nderung der Satzung&nbsp;<br \/>\n\u2022&nbsp; Entgegennahme des T\u00e4tigkeitsberichtes und des Kassenberichtes&nbsp;<br \/>\n\u2022&nbsp; Genehmigung der Jahresabrechnung und Entlastung des Vorstandes&nbsp;<br \/>\n\u2022&nbsp; Wahl des Vorstandes und Ausschussmitglieder&nbsp;<br \/>\n\u2022&nbsp; Wahl von drei Rechnungspr\u00fcfern auf die Dauer von drei Jahren&nbsp;<br \/>\n\u2022&nbsp; Festsetzung der Beitr\u00e4ge, Umlagen und Bu\u00dfgelder&nbsp;<br \/>\n\u2022&nbsp; Entscheidung \u00fcber Aufnahme neuer Mitglieder&nbsp;<br \/>\n\u2022&nbsp; Entscheidung \u00fcber Einspruch nach \u00a7 7 der Satzung (Beendigung der Mitgliedschaft, Ausschluss)&nbsp;<br \/>\n\u2022&nbsp; Beschlussfassung \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins<\/p>\n<p>Jedes Mitglied hat das Recht Antr\u00e4ge einzubringen. Antr\u00e4ge sind sp\u00e4testens zwei Wochen vor der Versammlung schriftlich beim ersten Vorsitzenden einzureichen.<\/p>\n<p align=\"center\"><strong>\u00a712<\/strong><\/p>\n<p>Der Vorstand gem. \u00a7 16 BGB besteht aus dem Vorsitzenden (Kommandeur des Sch\u00fctzencorps), dem stellvertretenden Vorsitzenden (Hauptmann des Sch\u00fctzencorps), dem Kassenwart und dem Schriftf\u00fchrer.<\/p>\n<p>Der Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, vertreten. Daneben geh\u00f6ren f\u00fcnf Beisitzer dem erweiterten Vorstand an.<\/p>\n<p>Jedes Vorstandsmitglied wird von der Versammlung auf die Dauer von drei Jahren gew\u00e4hlt.<\/p>\n<p>In jedem Jahr scheiden drei Mitglieder aus. Wiederwahl ist zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zu w\u00e4hlen.<\/p>\n<p>Scheidet ein Mitglied w\u00e4hrend der Wahlperiode aus, so \u00fcbernimmt auf Beschlu\u00df des Vorstandes eines der \u00fcbrigen Mitglieder bis zur satzungsgem\u00e4\u00dfen Neuwahl die Gesch\u00e4fte des Ausgeschiedenen.<\/p>\n<p>Dem Vorstand obliegt die Leitung des Sch\u00fctzencorps nach Ma\u00dfgabe dieser Satzung.<\/p>\n<p align=\"center\"><strong>\u00a713<\/strong><\/p>\n<p>Der Schie\u00dfausschuss \u00fcberwacht das Corpsschie\u00dfen beim Sch\u00fctzenfest und wertet die Ergebnisse aus.<\/p>\n<p align=\"center\"><strong>\u00a714<\/strong><\/p>\n<p>Zur Beschlussfassung folgender Punkte ist die Mehrheit von zwei Drittel der anwesenden Mitglieder der Generalversammlung erforderlich.<\/p>\n<p>1. \u00c4nderung der Satzung&nbsp; 2a. Aufnahme neuer Mitglieder&nbsp; 2b. Ausschluss eines Mitgliedes&nbsp; 3. Aufl\u00f6sung des Sch\u00fctzencorps e.V.<\/p>\n<p>Bergen, den 01.06.1996<\/p>\n<p>Der Vorstand (Kommandeur R\u00fcdiger Sonnenberg, Hauptmann Wilhelm Ebel, Kassenf\u00fchrer Hans-Herbert Dressler, Schriftf\u00fchrer Eckhard L\u00fctjens)<\/p>\n<p>Beisitzer (Karl-Heinrich Hohls, Rainer Kohlmann, G\u00fcnther Nehm, Ernst Joachim Holste, Dr. Joachim Sonnenberg)<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Satzung des Sch\u00fctzencorps der Stadt Bergen e.V. Pr\u00e4ambel Das Sch\u00fctzencorps hat in Bergen eine nachweislich \u00fcber vierhundertj\u00e4hrige Tradition. 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