Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen
für das Schießen auf die Stadtkönigscheibe
1) Auf die Stadtkönigscheibe kann jeder Einwohner der Stadt Bergen schießen, der
a) das 21. Lebensjahr vollendet hat,
b) in der Stadt Bergen (alle Ortschaften) wohnhaft gemeldet ist oder dem Schützencorps angehört,
c) am Freitag des Schützenfestes um 10:00 Uhr vor dem Rathaus angetreten ist und damit der Bürgermeisterin seine Teilnahme gemeldet hat und anschließend zusammen mit dem Schützenfestkomitee am gesamten Ummarsch teilnimmt.
2) Die Königswürde wird demjenigen Teilnehmer verliehen, der den besten Einzelschuss abgegeben hat.
3) Könige, die nicht in der Ortschaft Bergen wohnen, müssen bei Erringen der Königswürde dort eine provisorische Residenz nehmen.
4) Der Stadtkönig muss unter Beachtung überlieferter Sitten und Gebräuche die Bewirtung des Schützenfestkomitees, des Schützencorps und der Musikkapellen vornehmen. Dazu gehören die Bewirtung in der Residenz am:
a) Freitag nach der Proklamation
b) Sonntag nach dem Umzug im Heisterkamp zusammen mit dem Corpskönig
c) Freitagvormittag des folgenden Jahres während des Ummarsches.
5) Der Stadtkönig ist verpflichtet, während des Schützenfestes und bei anderen Anlässen, zu denen er eingeladen wird, teilzunehmen und die Königskette zu tragen.
6) Der Stadtkönig erhält eine vom Schützenfestkomitee festgesetzte Entschädigung. Alle Kosten, die über diesen Betrag hinausgehen, hat er zu tragen.
7) Während seiner Regentschaft gehört der Stadtkönig dem Schützenfestkomitee an. Beschlüsse des Komitees sind für den Stadtkönig verbindlich.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt.
Die Angaben beziehen sich jedoch auf Angehörige beider Geschlechter, sofern nicht ausdrücklich auf ein Geschlecht Bezug genommen wird.
29303 Bergen, im Mai 2024
Claudia Dettmar-Müller
Bürgermeisterin